Sehr geehrter Herr Seidelmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage auf der AERO. Folgendes können wir Ihnen dazu mitteilen:
Ausgehend von Ihrer Frage nach der Zulässigkeit von Kartenmaterial möchten wir Ihnen an dieser Stelle den „Weg“ der Luftfahrtkarten einmal aufzeichnen.
Grundlage für die Erstellung und Veröffentlichung von Luftfahrtkarten ist der ICAO Annex 4 „Aeronautical Charts“. Diesen umzusetzen hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet.
Nach § 31b des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), im Text noch in der alten Bezeichnung BMVBS, eine Flugsicherungsorganisation in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Anteile ausschließlich vom Bund gehalten werden, beauftragt. Namentlich ist das die Deutsche Flugsicherung (DFS). Nach § 27c Absatz 2 Satz 1 LuftVG fallen darunter die Fluginformationsdienste, was auch die Luftfahrtkarten beinhaltet. Einzelheiten darüber sind im Luftfahrthandbuch Deutschland (AIP), Kapitel GEN 3.2 „Luftfahrtkarten“ dargestellt.
All dies sind Karten, die die Bundesrepublik Deutschland veröffentlichen MUSS und dies über die DFS tut.
Eine Rückfrage bei Herrn Wiethaupt, dem Leiter des Sachgebiets Luftfahrtkarten bei der DFS ergab, dass aber grundsätzlich JEDER Luftfahrtkarten erstellen und vertreiben darf. Es muss lediglich gewährleistet sein, dass die Daten korrekt sind.
Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF), das im Bereich der Luftfahrtkarten (im Gegensatz zum Luftfahrt-Bundesamt) zuständig ist, verlangt von allen Herstellern eine ISO-Zertifizierung. Näheres erfahren sie dort im Referat SOP. Diesbezüglich sollten Sie bei der Pressestelle des BAF, Frau Kerstin Weber, Tel, 06103/8043-145, E-Mail: Kerstin.Weber @baf.bund.de , nachfragen.
Zurückkommend auf Ihre Frage bedeutet dies nun, dass Sie auch eine Jeppesen-Karte nutzen können, wenn diese aktuell ist. Allerdings werden Fehler in der Karte nicht über NOTAMs berichtigt werden können. Bei der Nutzung einer App müssen Sie natürlich sicherstellen, dass weder das Programm noch der Akku Sie im Stich lassen. Wenn ein Hersteller von sich aus schon darstellt, dass das Material nicht für die Planung geeignet ist, dürfen Sie es natürlich nicht als alleinige Planungsgrundlage verwenden. Was bei SkyDemon mit „offiziell“ gemeint ist, vermögen wir nicht zu beurteilen.
Fazit:
Eine Zulassung der Karte gibt es nicht, nur eine Zertifizierung des Herstellers. Wenn nicht anders bezeichnet, darf ein Pilot jede GÜLTIGE Karte für die Planung nutzen. Jeppesen kann Karten alternativ zur DFS anbieten, weil sie ähnlichen Aufwand bei der Erstellung und Pflege betreiben, das könnte theoretisch aber jeder. Zuständig ist aber nicht das LBA, sondern das BAF.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Cornelia Cramer
Luftfahrt-Bundesamt
Leiterin Sachgebiet SBl 3 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit/Notfall- und
Krisenmanagement/ Projektkoordination
38144 Braunschweig
Tel: + 49 / 5 31/ 23 55 - 1130 Fax: + 49 / 5 31 / 23 55 - 1199
E-Mail: Cornelia.Cramer@lba.de
Internet: www.lba.de
Best regards,
Robin Seidelmann
secosu | Consulting & Support
Experts for ERP-Evaluation & ERP-Implementation projects in Europe